„Menschenrecht auf Klimaschutz als ‚lebensrettende Behandlung‘?“ – Verfassungsblog

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.

Bei menschenrechtsgestützter Klimarechtsprechung handele es sich nicht um „Globuli für Umweltjuristen“, sondern um ein potentiell lebensrettendes Medikament, das – im Zusammenspiel mit anderen Mitteln – einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten könne. So verteidigt Manuele Niehaus in einer Replik auf Bernhard Wegener die Klimaklagenbewegung und das kürzlich ergangene Klimaurteil des EGMR. Die hierfür vorgebrachten Argumente überzeugten allerdings nicht, meint Bernhard Wegener in einem neuen Beitrag auf dem Verfassungsblog und bleibt bei seiner Befürchtung, dass der individuelle Menschenrechtsschutz sich – mit nicht absehbaren Konsequenzen – immer weiter abstrahiere und fiktionalisiere.